|
Wir verstehen uns als Dienstleister für alle, die etwas voranbringen wollen. Ziel der Kooperation ist es, jungen Unternehmen und Existenzgründern ein Netzwerk von Beratern zur Verfügung zu stellen, welches sonst nur von großen „law firms“ oder Wirtschafts- und Steuerberatergesellschaften geleistet werden kann. Die Kooperation dehnt sich innerhalb Deutschlands aus und soll auch an den europäischen Grenzen nicht halt machen. |
Durch die Kooperation können wir je nach der Anforderung unserer Mandanten Fragen an die jeweils kompetenteste Stelle weiterleiten. So stehen uns heute schon Fachleute im Bereich Steuer, Gesellschafts - und Kapitalmarktrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und dem allgemeinen Zivilrecht zur Verfügung.
Durch enge Zusammenarbeit können wir sicherstellen, dass unsere Mandanten einheitlich und aufeinander abgestimmt beraten werden. Dafür ist jeweils ein Kooperationspartner als Mandatsleiter verantwortlich. Bei Bedarf können wir auch von Anfang an ein Beratungsteam zusammenstellen, wenn es etwa um komplexere Beratungssituationen wie bei einem Unternehmenskauf geht.
Venture-lawyer.com besteht überwiegend aus jüngeren Berufsträgern, die die modernen Kommunikationstechniken kennen und auch benutzen. Es ist daher kein Problem, Rechtsfragen von Mandanten z.B. in einer süddeutschen Stadt in Hamburg bearbeiten zu lassen. Den Vorteil aus Zeit – und Aufwandsersparnis hat der Mandant.
|